Bankauskunft

Bankauskunft
umfasst Informationen über die sog. allgemeinen Verhältnisse, bes. aber über die Seriosität und die Kreditwürdigkeit von Bankkunden, die Dritten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Industrie- und Handelsbetriebe (sog. Nichtbanken) können B. i.Allg. nur unter Einschaltung ihrer Hausbanken einholen, die das berechtigte Interesse der Anfragenden zu prüfen haben und die Anfragen sodann an die Auskunftsbanken weiterleiten. Das seit langer Zeit im nationalen wie im internationalen Geschäftsleben praktizierte Bankauskunftsverfahren trägt den Rechtscharakter einer Verkehrssitte. B. über Privatpersonen, Angehörige freier Berufe u.Ä. erteilen die (deutschen) Banken nur noch ausnahmsweise und nur unter bestimmten engen Voraussetzungen. Die Haftung der auskunftserteilenden Banken für den Inhalt von B. ist weitgehend ausgeschlossen.
- Vgl. auch  Bankenerlass,  SCHUFA.

Lexikon der Economics. 2013.

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